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[zitat=Hartmut Seifert schrieb am 27.06.2009 | 15:37]Hallo, vor einigen Tagen habe ich von der Aktion des Abmahnfuchs gegen die Seeschifffahrts-Homepages gehört und mir dann das Ergebnis seines Werkes im Internet angesehen. Man kann sagen, er hat auf einen Schlag und sehr erfolgreich alle privaten Homepages, die sich mit der Geschichte unserer Reedereien und Schiffe befassen gekillt. Leute , dass ist unsere Geschichte! Wen ich die Sache so richtig verfolgt habe, dann hat die Fa. Fuchs die Sache so unfair angestellt, dass die Homepage-Betreiber keine Chance hatten sich zu wehren ohne dass es gleich teuer für sie wird. Fuchs hat offenbar jedem der Seitenbetreiber ein Schreiben zugeschickt, in dem er von einigen Bildern die auf der entsprechenden Homepage gezeigt werden behauptet, dass er alle Rechte an den Bildern besitzt. Für jedes Bild hat er offenbar einen hohen Betrag als Lizenzgebühr und eine Unterlassung der weiteren Veröffentlichung gefordert. Wie hoch die Beträge sind weiß ich leider nicht, weiß jemand mehr? Für die Behauptung, die Rechte an den Bildern zu besitzen, hat Fuchs offenbar keinen Beweis geliefert. Außerdem handelt es sich wohl generell um uralte Bilder, älter und viel älter als 50 Jahre. Wenn nun einer der Seitenbetreiber auch nur einen Beweis von Fuchs haben wollte, dann bekam der als Antwort Post von Fuchs'Anwalt. Nach meinen Recherchen kommen dadurch sofort dicke Kosten auf die abgemahmten Leute zu, denn so wie ich es im Internet gelesen habe, übernimmt keine Rechtsschutzversicherung solche Fälle. Wenn ich das richtig verstanden habe, so ist der Streitwert in Urherberrechtsfällen bei mindestens 25.000 € festgelegt. Nach einem Gebührenrechner den ich in Internet gefunden habe, bedeutet das gleich mal ca. 1.100 € ??? für den Anwalt und die Kosten der Forderung stehen noch immer. Wehren können sich die Homepagebeteiber nun also nur mit einem Anwalt. Was das für die Kosten, die auf die Homepagebetreiber zu kommt bedeutet, dass sollte nun klar sein. Schade, dass unsere Rechtssprechung das zulässt, ohne das so ein Abmahnfuchs irgendeinen Beweis vorlegen muss und alle die schönen und informativen Schifffahrtsseiten kaputt machen kann. Hätte der Abmahnfuchs die Betreiber der Seeschifffahrtsseiten nicht vernünftig ansprechen können!? Die wären doch sicherlich alle bereitgewesen mit Fuchs zusammen zu arbeiten und ihn positiv zu nennen, sowie sein Copyright (sofern er es besitzt) zu akzeptieren. Vernüftige Lösungen hätten es sicherlich gegeben. Nagt Fuchs so am Hungertuch, dass er das nötig hat??? Gruß Harmut[comment]Hallo Herr Seifert, über die Reaktion von Wolfgang Fuchs bin ich sehr traurig. Ich bin auch der Meinung das eine gütliche Lösung besser wäre. Ich hatte auch vor Jahren einen ähnlichen Fall, der aber mit Hilfe eines Anwaltes zu meiner Zufriedenheit gelöst wurde. Wolfgang Fuchs kenne ich schon seit vielen Jahren und habe auch für ihn so mache Stunde gearbeitet und als Gegenleistung darf ich Fotos von Schiffen der DDG Hansa auf meiner Seite verwenden. Peter Kiehlmann[/comment][/zitat]
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